Voraussetzungen
Gewisse flüssige Co-Substrate können in ARA eingesetzt werden. Diese müssen allerdings sehr spezifische Anforderungen erfüllen:
  • Das Co-Substrat muss pumpfähig sein (TS-Gehalt ca. 6%).
  • Das Co-Substrat muss hygienisch unbedenklich sein.
  • Das Co-Substrat darf keine Störstoffe enthalten (Steine, lange Fasern, etc.).
  • Stark fetthaltige Co-Substrate müssen erwärmt werden.
  • Fette müssen emulgierbar sein.
Bei der Zugabe der Abfälle in den Faulturm müssen diese die gleiche Konsistenz und Temperatur wie der Klärschlamm aufweisen. Dies bedingt eine entsprechende Aufbereitung.

Die zusätzliche Ausrüstung einer ARA mit Co-Vergärung besteht aus der Abfallannahme mit Anlieferungskontrolle und Mengenerfassung sowie der Abfallaufbereitung mit Stapelung, Vorzerkleinerung, Abtrennung von Störstoffen, Feinzerkleinerung und Pufferspeicher.

Weiterführende Informationen finden sich beim Bundesamt für Energie.